Räucherartikel und Zubehör

AGB

Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen Hardi's Räuchergewürze und -zubehör, Inhaber Bernd Hardt und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferungen von Waren. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die Fa. Hardi's Räuchergewürze nicht ausdrücklich anerkennt, sind für Fa. Hardi's Räuchergewürze unverbindlich, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Hardi's Räuchergewürze und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und gegebenenfalls einer Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt.

Zahlungsbedingungen

  1. Fa. Hardi's Räuchergewürze liefert nicht auf Rechnung, sondern gegen Nachnahme (zzgl. Nachnahmegebühr ) bzw. Vorauskasse.
  2. Die Bankverbindung:

    Sparkasse Witten,
    BLZ 452 500 35
    Konto-Nr. 3439262
  3. Die Preise gelten ab Werk, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen worden ist. Die Verpackungskosten sind nicht in den Preisen enthalten. Sie werden nach tatsächlichem Versandgewicht berechnet.
  4. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig.

Liefer- und Leistungszeit

Gefahrübergang - Versand / Verpackung

  1. Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Käufers. Hardi's Räuchergewürze wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung gehen zu Lasten des Käufers.
  2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert Hardi's Räuchergewürze die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

Gewährleistung / Haftung

  1. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer unverzüglich zu melden.
  2. Fa. Hardi's Räuchergewürze ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich oder telefonisch gerügt hat. Soweit ein von Fa. Hardi's Räuchergewürze zu vertretenen Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist Fa. Hardi's Räuchergewürze - unter Ausschluß der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass Fa. Hardi's Räuchergewürze aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat Fa. Hardi's Räuchergewürze für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Fa. Hardi's Räuchergewürze ist berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat Fa. Hardi's Räuchergewürze die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Eigentumsvorbehalt

  1. Fa. Hardi's Räuchergewürze behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Der Käufer hat Fa. Hardi's Räuchergewürze von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat Fa. Hardi's Räuchergewürze alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventions- maßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung durch Fa. Hardi's Räuchergewürze nicht nach, so kann Fa. Hardi's Räuchergewürze die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch Fa. Hardi's Räuchergewürze liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Fa.Hardi's Räuchergewürze ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten von Fa. Hardi's Räuchergewürze - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

Ausschließlicher Gerichtsstand

  1. Für alle Ansprüche aus und auf Grund der vertraglichen Beziehungen zwischen Hardi's Räuchergewürze und dem Käufer einschließlich Scheck- und Wechselklage, sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebender Streitigkeiten über das Zustandekommmen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages, ist ausschließlicher Gerichtsstand Witten, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder offentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht

  1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag ohne Einwilligung von Fa. Hardi's Räuchergewürze abzutreten.
  3. Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im übrigen nicht.
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